Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,
5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsprüfungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
3Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
4Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
1.
Benennung der Prüfungsteile,
2.
Bewertung des Prüfungsteils „Liegenschafts- und Grundbuchrecht“,
3.
Bewertung des Prüfungsteils „Familien- und Erbrecht sowie Internationales Privatrecht“,
4.
Bewertung des Prüfungsteils „Handels- und Gesellschaftsrecht“,
5.
Bewertung des Prüfungsteils „Büroorganisation“,
6.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,